Finanzen

Mehrwertsteuer berechnen: MwSt. richtig addieren und herausrechnen

6 Min. Lesezeit

Um Mehrwertsteuer auf einen Preis aufzuschlagen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem Steuersatz und addieren das Ergebnis zum Nettobetrag, das ergibt den Bruttopreis. Um MwSt. aus einem Preis herauszurechnen, der sie bereits enthält, teilen Sie den Bruttobetrag durch (1 + Steuersatz / 100) und erhalten den Nettobetrag, die Differenz zum Brutto ist die Steuer selbst. Zwei Zahlen, zwei Richtungen, derselbe Grundgedanke.

Die zwei Formeln

MwSt. auf einen Nettopreis aufschlagen:

MwSt. = Nettopreis × (Steuersatz / 100)
Bruttopreis = Nettopreis + MwSt.

MwSt. aus einem Bruttopreis herausrechnen:

Nettopreis = Bruttopreis / (1 + Steuersatz / 100)
MwSt. = Bruttopreis − Nettopreis

Die zweite Formel sorgt in der Praxis für die meiste Verwirrung, weil sie eben nicht einfach “Brutto minus Steuersatz in Prozent” bedeutet. Ein Preis von 119 € bei 19 % MwSt. enthält keine 22,61 € Steuer (119 × 0,19). Er enthält genau 19 €, denn die 119 € schließen die Steuer bereits ein. Der Satz bezieht sich auf die darin versteckten 100 € netto, nicht auf die 119 € brutto.

Rechnungsbeispiel: ein Angebot für einen Kunden

Angenommen, Sie arbeiten als Freiberufler und stellen einem Kunden drei Positionen in Rechnung, alle zum deutschen Regelsteuersatz von 19 %:

PositionNettoMwSt. (19 %)Brutto
Webdesign (10 Std.)600,00 €114,00 €714,00 €
Texterstellung250,00 €47,50 €297,50 €
Hosting-Einrichtung80,00 €15,20 €95,20 €
Summe930,00 €176,70 €1.106,70 €

Der Kunde sieht 1.106,70 € auf der Rechnung. Davon gehen 176,70 € ans Finanzamt, und 930,00 € bleiben als tatsächliches Honorar für die geleistete Arbeit übrig.

Nicht jeder Steuersatz ist gleich

In Deutschland gibt es zwei MwSt.-Sätze, und die Wahl des falschen Satzes gehört zu den häufigsten Fehlern auf Rechnungen kleiner Unternehmen:

SatzGilt fürBeispiel
19 % (Regelsteuersatz)Die meisten Waren und DienstleistungenBeratung, Elektronik, Software, Alkohol
7 % (ermäßigter Satz)Eine gesetzlich festgelegte Liste bestimmter GüterLebensmittel, Bücher, Zeitungen, öffentlicher Nahverkehr, Hotelübernachtungen

Es gibt allerdings einen Fall, in dem beide Formeln komplett entfallen. Wer als Kleinunternehmer nach §19 UStG eingestuft ist, weil der Vorjahresumsatz unter der gesetzlichen Grenze lag und der laufende Umsatz voraussichtlich ebenfalls darunter bleibt, schlägt gar keine Mehrwertsteuer auf. Auf der Rechnung steht dann kein Steuersatz, sondern der Hinweis “Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet”, und der Nettobetrag ist gleichzeitig der Endbetrag. Für Freiberufler und Gründer lohnt sich ein Blick auf den eigenen Status, bevor sie überhaupt eine der beiden Formeln oben anwenden. Wer als Kleinunternehmer trotzdem MwSt. ausweist, schuldet diese dem Finanzamt allein deshalb, weil sie auf der Rechnung steht, auch wenn er sie nach seinem Status gar nicht hätte berechnen müssen.

MwSt. aus einem Beleg herausrechnen

Die Rückrechnung kommt in der Buchhaltung ständig vor: Ein Beleg zeigt nur den Gesamtbetrag, und für die Steuererklärung oder den Vorsteuerabzug muss klar sein, wie viel davon tatsächlich Steuer war.

Ein Lieferantenbeleg für die Hosting-Einrichtung aus dem Beispiel oben weist 95,20 € brutto aus, inklusive 19 % MwSt. So ergibt sich der Nettobetrag:

Netto = 95,20 € / 1,19 = 80,00 €
MwSt. = 95,20 € − 80,00 € = 15,20 €

Das entspricht genau der Hosting-Zeile aus der Rechnung oben, nur rückwärts gerechnet. Wer stattdessen die 95,20 € direkt mit 19 % multipliziert, landet bei 18,09 € und überschätzt die Steuer um fast drei Euro, weil der Satz dabei auf den Bruttobetrag statt auf den darin enthaltenen Nettobetrag angewendet wird.

Berechnen Sie es mit Ihren eigenen Zahlen

Wechseln Sie unten zwischen Aufschlagen und Herausrechnen, geben Sie einen beliebigen Preis und Steuersatz ein und lesen Sie Netto, Steuer und Brutto direkt ab.

Netto (ohne MwSt.)
MwSt.-Betrag
Brutto (mit MwSt.)
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Häufige Fehler

Den Bruttopreis direkt mit dem Steuersatz multiplizieren. Wie oben gezeigt, überschätzt das die MwSt., weil der Satz zum Nettobetrag gehört, nicht zur Summe. Bei einer Rückrechnung immer zuerst durch (1 + Satz/100) teilen.

Den falschen Steuersatz anwenden. 19 % und 7 % gelten nicht nach Bauchgefühl, sondern nach einer festen Liste. Ein Restaurant, das Speisen zum Mitnehmen mit dem falschen Satz abrechnet, oder ein Verlag, der ein Hörbuch wie ein gedrucktes Buch behandelt, korrigiert das später mit Verzögerungszinsen.

Vergessen, dass MwSt. auch auf Versand- und Servicekosten anfällt. Versandkosten, Zuschläge und Nebenleistungen unterliegen in der Regel demselben Satz wie die Hauptleistung und gehören vor der Berechnung in den Nettobetrag, nicht als separater Posten obendrauf.

Zu früh runden. Nur die am Ende angezeigten Beträge runden, nicht die Zwischenwerte pro Zeile, besonders bei Rechnungen mit mehreren Positionen. Wer jede Zeile einzeln rundet und danach summiert, landet leicht ein paar Cent neben dem Ergebnis, das beim Runden der Gesamtsumme herauskommt.

Den eigenen Kleinunternehmerstatus nicht prüfen. Bevor überhaupt eine MwSt.-Zeile auf die Rechnung kommt, lohnt sich ein Check, ob §19 UStG greift. Kleinunternehmer, die versehentlich MwSt. ausweisen, müssen sie trotzdem abführen, unabhängig davon, ob sie dazu verpflichtet gewesen wären.

Häufig gestellte Fragen

Wie addiere ich Mehrwertsteuer zu einem Preis? Nettopreis mit dem Steuersatz in Prozent multiplizieren und das Ergebnis zum Nettopreis addieren. Ein Nettopreis von 200 € bei 19 % MwSt. bringt 38 € Steuer hinzu, macht 238 € brutto.

Wie rechne ich MwSt. aus einem Betrag heraus, der sie schon enthält? Bruttopreis durch (1 + Satz/100) teilen, das ergibt den Nettopreis, dann die Differenz zum Brutto bilden. Ein Bruttopreis von 238 € bei 19 % MwSt. besteht aus 200 € netto und 38 € Steuer, nicht aus 45,22 €, was man fälschlich bekäme, würde man 238 € direkt mit 19 % multiplizieren.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für meine Rechnungen? Wer nach §19 UStG als Kleinunternehmer gilt, schreibt Rechnungen ohne Mehrwertsteuer. Statt eines Steuersatzes steht auf der Rechnung ein Hinweis wie “Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet”, und der Nettobetrag ist zugleich der zu zahlende Endbetrag.

Fällt auf Versandkosten auch Mehrwertsteuer an? In der Regel ja, zum selben Satz wie die Ware oder Dienstleistung, zu der die Versandkosten gehören, sofern der Artikel selbst nicht ermäßigt besteuert wird. Diese Kosten gehören in den Nettobetrag, bevor die MwSt. berechnet wird, statt nachträglich unversteuert obendrauf addiert zu werden.

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